21.07.2010

Finanzielle Unterstützung


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für Nachmittagsbetreuung
Aufgrund einer Änderung des empfohlenen Elternbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an der Volksschule durch das Land NÖ, hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die bisherige Regelung geändert und eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die ein gewisses Haushaltseinkommen unterschreiten, beschlossen.

Die Unterstützung kann durch ein Ansuchen am Gemeindeamt bis spätestens November beantragt werden. Dabei gelten die Höchstgrenzen € 1.610,- und € 1.810,- für Familien mit einem Kind bzw. € 1.330,- und € 1.530,- für Alleinerzieher mit einem Kind. Für jedes weitere Kind wird die Grenze um € 350,- erhöht. Antragsformulare finden Sie auf der Homepage!

Die Elternbeiträge in der Nachmittagsbetreuung des Kindergartens bleiben unverändert, allerdings entfällt durch eine Unterstützung des Landes NÖ und die Neuregelung in der Volksschule die 50-prozentige Ermäßigung für das zweite Kind. Die Landesförderung ist einkommensabhängig und kann am Gemeindeamt beantragt werden. Es sei hier besonders auf die neue Abschreibungsmöglichkeit von allen Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung hingewiesen.