21.07.2010

Anpassung der Kanalabgaben- ordnung


abflusskanal.jpg

ab 1.1.2011
Um den Haushalt im Kanalbereich kostendeckend zu führen, ist eine Anpassung der Gebühren notwendig. Die Investitionen für Erweiterungen unserer Abwasserentsorgungsanlagen in Siedlungen und entlegenen Gebieten müssen über die Abgaben gedeckt werden.

Um auch in Zukunft einen stabilen Haushalt zu bewahren, wird eine Anpassung des Einheitssatzes für die Kanalbenützungsgebühr von € 1,50 auf € 1,70 pro m2 vorgenommen.

Auch der Einheitssatz für die Einmündungsabgabe wurde aufgrund der Gesamtbaukosten und der Länge des Leitungsnetzes mit € 11,45 festgesetzt. Diese Regelung tritt mit 1.1.2011 in Kraft. Damit wir weiterhin einen soliden Gebührenhaushalt haben.