21.07.2010

Angleichung der Aufschließungsabgabe


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ab 1.1.2011
Auf Empfehlung des Landes wird der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe von Bauland auf € 380,- erhöht.

Diese Abgabe dient zur Mitfinanzierung der öffentlichen Straßen samt Anlagen und wird bei Bauplatzerklärung vorgeschrieben.

Grundeigentümer, die noch in den Genuss des alten Einheitssatzes gelangen wollen, können diese bis zum Inkrafttreten der neuen Aufschließungsabgabe (am 1.1.2011) entrichten.